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Schöffenwesen


Ein Schöffe ist heute ein in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens tätiger juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Strafmaß fest.

Als Schöffen werden in der Bundesrepublik Deutschland die ehrenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafgerichtsbarkeit der Amts- und Landgerichte bezeichnet. Im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden keine Schöffen eingesetzt, es gibt jedoch auch in diesem Bereich ehrenamtliche Richter.

Nähere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.schoeffen.de.

 

Kontakt

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Bürgerbüro
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 26
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