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Rattenbekämpfung
Für die Bekämpfung von Rattenplagen auf Privatgrundstücken ist jeder Eigentümer auf seinem Grundstück selbst verantwortlich. Geeignete Fallen oder Gifte sind im einschlägigen Fachhandel erhältlich. Bitte beachten Sie bei der Anwendung von Rattengift die Anwendungs- und Warnhinweise! Sollte Ihnen Ratten auf einem Nachbargrundstück auffallen, weisen Sie den Eigentümer des Grundstückes bitte darauf hin.
Zur Bekämpfung von Rattenplagen im öffentlichen Raum und in der Kanalisation hat der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung einen Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer abgeschlossen, der nach Auftrag durch die Ordnungsbehörde die betroffenen Haushalte aufsucht. Kosten fallen dann für die privaten Haushalte nicht an. Sollte Ihnen eine Rattenplage im öffentlichen Raum oder an öffentlichen Gebäuden auffallen, nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf.