Inhalt
Jugendförderung
Das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein unterstützt und fördert Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbände. Diese geförderten Angebote sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von diesen mitgestaltet und mitbestimmt werden können. Die Förderung geschieht einerseits durch finanzielle Mittel, andererseits stehen die Jugendpfleger/innen den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit beratend zur Seite. Nach den (derzeit gültigen) Jugendförderrichtlinien der Stadt Emmerich am Rhein können folgende Positionen gefördert werden:
- Fortbildungen in der Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendfahrten und -ferienlager (> Hier direkt online beantragen)
- Projekten zu jugendrelevanten Themen
- Betriebskosten von offenen Jugendeinrichtungen
- Veranstaltungen von freien Trägern (ohne Erwachsenenverband)
Darüber hinaus erhalten Jugendverbände und Träger der Berufsbildung pauschale Zuschüsse für ihre Arbeit.
Voraussetzungen
Die Träger beantragen die jeweiligen Maßnahmen für die Teilnehmer/innen, per mail oder per Post. Die einzelnen Teilnehmer/innen der geplanten Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Emmerich am Rhein ansässig sein. Das erweiterte Führungszeugnis für alle Leiter/innen und Betreuer/innen ist Fördervoraussetzung.
Kosten
Für Beantragung und Bearbeitung entstehen keine Kosten. Für den Erhalt des Zuschusses ist ein angemessener Eigenanteil der Träger allerdings verpflichtend.