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Hundeanmeldung / Hundeabmeldung


Jeder Besitzer eines Hundes ist verpflichtet, sein Tier innerhalb von 2-3 Wochen nach der Aufnahme bei uns anzumelden. Bei Tieren, die nicht größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm werden,  kann die Anmeldung für die Hundesteuer einfach online erfolgen. Das Formular finden Sie am Ende der Seite. Als Nachweis für einen gemeldeten Hund erhalten Sie eine Hundemarke. Diese wird nach erfolgter Anmeldung schnellstmöglich zugeschickt. Bei Verlust Ihrer Hundemarke erhalten Sie auf Nachfrage bei uns kostenfrei eine neue Marke.

Große Hunde
Sollten Sie einen großen Hund (größer als 40 cm und schwerer als 20kg) halten, ist eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Fachbereich Bürgerservice & Ordnung zwingend erforderlich. Das zugehörige Formular erhalten Sie auf Anfrage.

Mischlingshunde
Sollten Sie einen Mischlingshund halten, ist es sinnvoll vor einer Anmeldung Kontakt mit dem zuständigen Kollegen im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung Kontakt aufzunehmen.

Hunde bestimmter Rassen
Hunde bestimmter Rassen (lt. §10 Landeshundegesetz) bedürfen einer gesonderten Anmeldung, die nur unter Vorführung des Tieres beim zuständigen Mitarbeiter erfolgen kann. Dazu zählen folgende Rassen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Filo Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Old English Bulldog

Hunde gefährlicher Art
Hunde gefährlicher Art (lt. §3 Landeshundegesetz) bedürfen ebenfalls einer gesonderten Anmeldung, die nur unter Vorführung des Tieres beim zuständigen Mitarbeiter erfolgen kann. Dazu zählen folgende Rassen:

  • Pittbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
Voraussetzungen

Für die Anmeldung eines Hundes ist in der Regel kein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich. Die Zusendung des entsprechenden Formulars und der notwendigen Unterlagen genügt. 

Wenn es sich bei dem Tier um einen Hund bestimmter Rasse handelt, ist das Tier beim zuständigen Mitarbeiter im Rathaus vorzuführen. Bei einem Hund gefährlicher Art erfolgt ein Hausbesuch durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Veterinäramtes beim Kreis Kleve, bei dem die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung überprüft wird. Außerdem besteht für diese Hunderassen eine grundsätzliche Maulkorb- und Anleinpflicht. Davon kann nur nach einer Verhaltensprüfung abgesehen werden.  

Insbesondere bei der Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse oder gefährlicher Art vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns.

Erforderliche Unterlagen

Bei großen Hunden sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis Tierhalter-Haftpflichtversichung (Kopie der Police)
  • Führungszeugnis
  • Sachkundenachweis des Tierarztes
  • Microchip-Nummer

Bei der Anmeldung von Hunden bestimmter Rassen oder Hunden gefährlicher Art ist ein Sachkundenachweis des Veterinäramtes vorzulegen.

Falls eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Hundesteuer beantragt wird, sind für den Grund der Befreiung ebenfalls Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungszeitraum

Nach der Vorlage des Anmeldeformulars und aller notwendigen Unterlagen erfolgt der Versand der Hundemarke in aller Regel innerhalb weniger Tage.

Kosten

Für die An- oder Abmeldung eines Hundes entstehen keine Bearbeitungsgebühren. Die Stadt Emmerich am Rhein erhebt für jedes gemeldete Tier Hundesteuer. Derzeit gelten folgende Steuersätze:

 
Anzahl HundeSteuer pro Jahr
1 Hund72,00 Euro
2 Hunde, je Hund96,00 Euro
3 Hunde und mehr, je Hund120,00 Euro
1 Hund gefährlicher Art, je Hund600,00 Euro

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Hundesteuer befreit oder diese ermäßigt werden. Geregelt wird das alles in der örtlichen Hundesteuersatzung.

Steuerermäßigung / Steuerbefreiung
Erhält ein Hundehalter Hilfe zum Lebensunterhalt, kann dies ein Grund für eine Steuerermäßigung sein. Diensthunde (z.B. Polizei) oder Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe bestimmter Personen eingesetzt werden (z.B. Blindenhunde) können unter bestimmten Umständen vollständig von der Steuer befreit werden. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus.

Kontakt

Gabriele Tebaay
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 12
Gabriele.Tebaay@stadt-emmerich.de

Hinweis: Hundeanmeldung

Wolfgang Berndsen
Rathaus Fährstraße
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-12 33
Wolfgang.Berndsen@stadt-emmerich.de

Hinweis: Hundesteuer, Hundemarke

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