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Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende
Im Jobcenter der Stadt Emmerich am Rhein können Sie Bürgergeld und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten, wenn Sie
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind, also mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
- hilfebedürftig sind, weil Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft vollständig bestreiten können und
- in Emmerich am Rhein leben.
Bürgergeld und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit werden nur auf Antrag gewährt und sind abhängig vom Antragsdatum.
Einen Antrag können Sie online stellen. Sie werden dabei auf die Internetseite des Kreises Kleve weitergeleitet, weil die Stadt Emmerich am Rhein als Jobcenter für den Kreis Kleve tätig ist. Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt jedoch in Emmerich am Rhein.
Sollten Sie zusätzlichen Beratungsbedarf haben, können Sie über die Info-Theke Soziales einen Termin vereinbaren.
Online-Anträge
- Antrag auf Bürgergeld
- Merkblatt zum Antrag (muss dem Antrag unterschrieben beigefügt werden)
- Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld
- Übersendung von Unterlagen und Änderungsmitteilungen
- Antrag auf Zustimmung von Ortsabwesenheit
- Antrag auf Zusicherung zum Umzug und zur Übernahme der Mietkaution und/oder Aufwendungen für Genossenschaftsanteile
- Antrag auf Zusicherung zur Übernahme von Umzugskosten
Eine Übersicht über alle Leistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte findet sich hier.
Kontakt
Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de