Inhalt
Geburtenanmeldung
Die Anmeldung eines Kindes nach der Geburt erfolgt beim Standesamt der Stadt, in der das Kind zur Welt gekommen ist. Spätestens fünf Werktage nach der Geburt sollte die Anmeldung erfolgt sein. Da das Willibrord-Spital in Emmerich am Rhein über keine eigene Entbindungsstation mehr verfügt, werden die meisten Emmericher "Neubürger" in anderen Städten geboren und somit auch in den dortigen Standesämtern angemeldet.
Für die Geburtenanmeldung haben wir trotzdem die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst. Die folgenden Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes:
bei verheirateten Eltern:
- die Geburtsanzeige des Krankenhauses (bei Hausgeburten ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme erforderlich)
- Erklärung zum Vornamen des Kindes, von beiden Elternteilen unterschrieben
- die Eheurkunde
- die Geburtsurkunde und Personalausweis des Vaters und der Mutter
bei ledigen Müttern:
- die Geburtsanzeige des Krankenhauses (bei Hausgeburten ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme erforderlich)
- die Geburtsurkunde und Personalausweis der Mutter
- die Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter
- Geburtsurkunde und Personalausweis des Vaters (→ Falls Sie die Vaterschaftsanerkennung mit der Beurkundung der Geburt verbinden wollen ist die Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich)
Weitere wichtige Informationen:
- Nach der Geburt sollte ihr Kind innerhalb von 5 Werktagen angemeldet sein
- geschiedene Mütter sollten nach Möglichkeit einen beglaubigten Registerauszug oder ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk mitbringen
- ist die Mutter nicht verheiratet erhält das Kind ihren Familiennamen oder mit Zustimmung des Vaters, seinen Familiennamen
- sind die Eltern verheiratet, haben aber keinen Ehenamen so entscheiden beide Elternteile ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter tragen wird
- auf Wunsch erhalten Sie eine Geburtsurkunde Ihres Kindes für das Stammbuch zu Hause (gegen eine Gebühr von 10 Euro)
- die Anträge auf Eltern- und Kindergeld können Sie an der Information des Rathauses erhalten; der Antrag auf Mutterschaftshilfe ist dagegen bei Ihrer Krankenkasse zu stellen
Kontakt |
---|
Standesamt der Stadt Emmerich am Rhein Öffnungszeiten |