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Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Jede Person über 18 Jahren muss sein Führungszeugnis persönlich beantragen.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde ist der Verwendungszweck und die Angabe, an welche Behörde das Führungszeugnis geschickt werden soll, erforderlich. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde werden unmittelbar an die bezeichnete Behörde übersandt. Führungszeugnisse für private Zwecke werden unmittelbar an Sie übersandt.
Voraussetzungen
Ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro ist erforderlich.
Sie können ein Führungszeugnis auch direkt online beim Bundesministerium für Justiz beantragen. Um einen Online-Antrag stellen zu können, benötigen Sie allerdings einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Personalausweises. Den Link zur Online-Beantragung finden Sie unten auf der Seite.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Bearbeitungszeitraum
Die Beantragung des Führungszeugnisses erfolgt sofort. Die Zustellung erfolgt über das Bundesministerium für Justiz einige Zeit später. Deshalb sollte ein Führungszeugnis rechtzeitig beantragt werden.
Kosten
13,00 €
Kontakt
Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de