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Baustelleneinrichtung
Bei Bauarbeiten ist nicht selten ein Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum notwendig (Straßensperrungen, Beschilderung, Umleitungen, etc.). Diese bedürfen einer Genehmigung durch die Stadt Emmerich am Rhein.
Voraussetzungen
Der Antrag kann sowohl von Privatpersonen, Unternehmer oder Vereinen gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO (siehe am Ende der Seite unter "Formulare".)
- Verkehrszeichenplan
Bearbeitungszeitraum
In der Regel 14 Tage vorher. Bei Baustellen oder Veranstaltungen größeren Umfanges ist ein längerer Bearbeitungszeitraum notwendig. (bis zu 6 Monaten)
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Dienstanweisung über die Erhebung von Gebühren im Straßenverkehr im Bereich der Stadt Emmerich am Rhein und variieren stark je nach Ausprägung des Eingriffs in den öffentlichen Verkehrsraum. Für Fragen zur Höhe der Gebühren erteilen die zuständigen Mitarbeiter jederzeit Auskunft.
zugeordnetes Thema
- Bauen