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Denkmalschutz und -pflege
Zum Schutz unzähliger kulturgeschichtlicher Werte haben die Bundesländer Denkmalschutzgesetze erlassen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass Bau-, Boden- und bewegliche Denkmäler erhalten und Veränderungen an den Objekten mit der notwendigen Sensibilität vorgenommen werden. Die Beratung von Eigentümern, Nutzern und Interessierten in Fragen des Denkmalschutzes in Emmerich am Rhein ist zentrale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde im Rathaus. Hier erhalten Bürger auch Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen für denkmalerhaltende Maßnahmen. Außerdem ist die Untere Denkmalbehörde zuständig für die Erstellung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei geplanten Baumaßnahmen.
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Das Denkmalschutzgesetz NRW verpflichtet Eigentümer grundsätzlich dazu, Denkmäler instand zu halten, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Außerdem sollen Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler so genutzt werden, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Wenn Sie Baumaßnahmen an, in oder in der engeren Umgebung von Denkmälern durchführen wollen, benötigen Sie dazu eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Solche „erlaubnispflichtigen Maßnahmen“ sind beispielsweise die Beseitigung, Veränderung, das Verbringen an einen anderen Ort oder eine Änderung der bisherigen Nutzung von Bau- oder ortsfesten Bodendenkmälern. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Pflichten finden Sie in dem Merkblatt für Denkmaleigentümer/innen am Ende dieser Seite.
Anträge auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis können an die Untere Denkmalbehörde gerichtet werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie zum Download am Ende dieser Seite. Dem Antrag sollen auf jeden Fall beurteilungsfähige Unterlagen beigefügt werden (Maßnahmenbeschreibung, Fotos, Bestands- und Umbaupläne, Schadenskartierungen, Gutachten, Kostenvoranschläge usw.). Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz können mit Geldbußen bis zum 500.000 Euro geahndet werden.
Fördermöglichkeiten für Denkmäler
Die Stadt Emmerich am Rhein fördert mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen kleinere Pflegemaßnahmen an geschützten Denkmälern in Privateigentum. Dabei beträgt der Höchstfördersatz in der Regel 50,00 % der denkmalbedingten Kosten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Inanspruchnahme eines Zuschusses zur Pflege von Denkmälern setzt den Antrag des Eigentümers (ggf. auch des Pächters) voraus. Dieser Antrag kann formlos bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht werden. Beizufügen sind mindestens zwei vergleichbare Kostenvoranschläge, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme zu erkennen sind. Es wird dringend geraten, vor der Antragstellung mit der Unteren Denkmalbehörde Kontakt aufzunehmen. Neben der städtischen Förderung gibt es auf Landesebene weitere Förderungsmöglichkeiten für denkmalpflegerische Maßnahmen. Auch dazu berät die Untere Denkmalbehörde gern.
Denkmalliste Stadt Emmerich am Rhein
Alle geschützten Bau-, Boden- und beweglichen Denkmäler im Emmericher Stadtgebiet sind in der sogenannten Denkmalliste verzeichnet. Ob ein Objekt einen Denkmalwert hat und in die Liste aufgenommen wird, beurteilen Fachreferenten des Landschaftsverbandes Rheinland. Die aktuelle Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein finden Sie am Ende der Seite als Download.