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Datenschutz


Die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit ist eine selbstverständliche Aufgabe und Pflicht im Rahmen eines rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Handelns für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Stadt Emmerich am Rhein verarbeitet täglich eine Vielzahl personenbezogener Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger, um ihre Aufgaben wunschgemäß erfüllen zu können. Es gilt, diese Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und nur die Daten zu verarbeiten, die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind.

Der Datenschutzbeauftragte hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie sonstige datenschutzrechtliche Regelungen innerhalb der Stadtverwaltung eingehalten werden.
Er ist als Ansprechpartner zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger in Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein betreffen.
Darüber hinaus ist der Datenschutzbeauftragte auch Ansprechpartner zu grundsätzlichen, rechtlichen und/ oder organisatorischen Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), soweit diese die Stadtverwaltung Emmerich am Rhein betreffen.

Der Datenschutzbeauftragte ist dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt und in dieser Funktion weisungsfrei.