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Brauchtumsfeuer


Brauchtumsfeuers bzw. Osterfeuer dürfen nicht einfach so entzündet werden. Grundsätzlich gilt, Vereine oder Privatleute müssen ihre Feuer bis spätestens 10 Werkttage vor dem Durchführungstermin bei uns angemeldet/angezeigt haben. Nur so kann eine ordnungsgemäße Prüfung und eine rechtzeitige Information der Feuerwehr sichergestellt werden.

Derartige Brauchtumsfeuer sind nur erlaubt, soweit hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden kann (§ 7 LImschG NRW). Es gilt die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Emmerich am Rhein vom 30.01.2007.

Ostern 2024 - Anmeldungen nicht mehr möglich!

Die Frist zur Anzeige von Brauchtums-/Osterfeuern für das diesjährige Osterwochenende (30.3-1.4.2024) endete am Freitag, 15. März 2024. Wer sein Feuer nicht rechtzeitig angezeigt hat, darf dieses nicht entzündet werden.

Welche Kosten entstehen?

Für die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers entstehen in der Regel keine Gebühren. Verstöße gegen die Verordung werden allerdings mit Bußgeldern geahndet.

Wie kann ich das Feuer anmelden?

Sie können Ihr Brauchtumsfeuer vollständig online und völlig papierlos bei uns anmelden. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung per Mail. Die Daten werden dann von uns geprüft. Sollten wir das Feuer untersagen müssen oder noch Rückfragen haben, melden wir uns bei Ihnen. Hören Sie nichts von uns, können Sie das Feuer wie geplant durchführen. Sie erhalten keine Genehmigung von uns.

Wer lieber mit Papier arbeitet, kann sich einen Vordruck an der Infotheke im Rathausfoyer abholen und es uns dann ausgefüllt zukommen lassen.

Kontakt

Gabriele Tebaay
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 12
Gabriele.Tebaay@stadt-emmerich.de

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