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Bordsteinabsenkung
Wenn Sie die Absenkung eines Bordsteines (bauliche Änderung im öffentlichen Straßenraum) vor Ihrem Objekt benötigen, um zum Beispiel eine neue Zufahrt anzulegen, müssen Sie gemäß Paragraph 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dafür eine Genehmigung einholen, bevor die Arbeiten dafür beginnen können. Auch andere Arbeiten, die am öffentlichen Straßenraum erforderlich sind, um eine erstmalige oder zusätzliche Zufahrt zu einem Grundstück zu errichten, wie zum Beispiel das Umsetzen einer Straßenlaterne oder die Entfernung eines Grünbeetes, erfordern eine Genehmigung durch die Stadt Emmerich am Rhein.
Voraussetzungen
Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. In Anspruch nehmen kann die Dienstleistung der Eigentümer des Betroffenen bzw. zu erreichenden Grundstückes, beziehungsweise sein beauftragter Planer oder Architekt.
Erforderliche Unterlagen
Am Ende der Seite unter "Formulare" können Sie den Antrag ganz einfach und bequem online stellen. Um zu verdeutlichen, an welcher Stelle die geplante Zufahrt errichtet werden soll, ist es erforderlich, dem Antrag eine aussagekräftigen Plan oder/und Fotos beizufügen (können mit dem Antrag hochgeladen werden).
Bearbeitungszeitraum
Der Antrag wird im Regelfall innerhalb von 4-6 Wochen bearbeitet.
Kosten
Die Antragstellung und die Genehmigung ist kostenfrei. Die Umbauarbeiten sind durch eine Fachfirma zu erbringen, die der Antragsteller beauftragt. Er hat die Kosten für die Arbeiten zu übernehmen.