Inhalt
Baurechtliche Beratung
Hinweis zur Erreichbarkeit der Bauverwaltung
Derzeitig müssen Sie sich auf Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen und Anfragen an die untere Bauaufsicht und die Bauverwaltung im Emmericher Rathaus einstellen. Die persönliche und telefonische Erreichbarkeit der angegebenen Ansprechpartner ist aufgrund der personellen Situation voraussichtlich bis Mitte Dezember nicht bzw. nur sehr eingeschränkt gegeben. Nur so kann eine Bearbeitung und Prüfung von Bauanträgen überhaupt gewährleistet werden.
Die Stadtverwaltung bittet darum, dass allgemeine Anfragen zu Bauanträgen oder Bauprojekten per Mail an bauverwaltung@stadt-emmerich.de gestellt werden.
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Sofern Sie planen zu bauen, ein bestehendes Gebäude umzubauen oder sonstige baulichen Maßnahmen durchführen möchten, werden Sie in allen Fragen, welche Anforderungen das Planungs- sowie das Bauordnungsrecht an Ihr Vorhaben stellen, individuell beraten. Eine Beratung erfolgt ebenso, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an Informationen über ein Bauvorhaben geltend machen können.
Es ist sinnvoll, mit uns Kontakt aufzunehmen, bevor Sie mit der konkreten Planung eines Bauvorhabens beginnen. Im Rahmen der Bauberatung werden vorab bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen erörtert, insbesondere, ob Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und dessen Festsetzungen entspricht oder ob es von diesen abweicht. Es können die Antragsmodalitäten geklärt und Ihnen die Gelegenheit gegeben werden, die notwendigen Bauvorlagen, die von Ihnen in einem Genehmigungsverfahren vorgelegt werden müssen, vollständig zusammenzustellen. Dies spart gerade bei größeren Bauvorhaben Zeit und Aufwand.
Bitte beachten Sie, dass für einen persönlichen Termin bei der Bauberatung vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden muss.
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