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Baulastenauskunft


Eine Baulast ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde zu Gunsten eines Dritten (Baulastnehmers) bestimmte Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, die sein Grundstück betreffen. Baulasten sind z. B. die Übernahme einer Abstandsfläche, Wegerechte, die zur Erschließung eines Grundstückes führen und Stellplätze auf anderen Grundstücken.

Über die in Emmerich am Rhein eingetragenen Baulasten führt die Untere Bauaufsichtsbehörde das sogenannte Baulastenverzeichnis. Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis kann jeder Grundstückseigentümer / jede Grundstückseigentümerin bekommen.

Aber auch alle Personen, die ein berechtigtes Interesse geltend machen (z.B. Kaufinteressent*innen), können Einsicht bekommen. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen (z.B. Eigentumsnachweis oder Grundbuchauszug). Bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wird ein berechtigtes Interesse an einer Baulastenauskunft grundsätzlich angenommen.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung der Auskunft nutzen Sie am besten das Online-Formular (am Ende der Seite unter "Formulare"). Die Auskunft kann aber auch schriftlich oder per Email beantragt werden. Wenn Sie die Anfrage schriftlich oder per E-Mail stellen, benötigen wir folgende Angaben zu den/dem Grundstück/en:

  • Straße, Hausnummer
  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstücksnummern

Bitte geben Sie bei einer formlosen Anfrage außerdem eine Anschrift an, an welche die Baulastenauskunft sowie der Gebührenbescheid versendet werden soll.

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erteilen wir schriftlich Der Bescheid wird auf dem Postweg oder auf Wunsch auch per Email zugesandt. Bei belasteten Grundstücken erfolgt die Auskunft grundsätzlich auf dem Postweg, da auch Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis mit versendet werden.

Kosten

Die Gebühren für schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis betragen:

  • Wenn eine oder mehrere Baulasten bestehen: je Grundstück: 50,00 – 150,00 EUR
  • Wenn keine Baulast besteht: je Grundstück: 30,00 EUR

Kontakt

Brigitte Grünwald
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 89
B.Gruenwald@stadt-emmerich.de

Formulare