Inhalt

Baugenehmigung


Hinweis zur Erreichbarkeit der Bauverwaltung

Derzeitig müssen Sie sich auf Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen und Anfragen an die untere Bauaufsicht und die Bauverwaltung im Emmericher Rathaus einstellen. Die persönliche und telefonische Erreichbarkeit der angegebenen Ansprechpartner ist aufgrund der personellen Situation voraussichtlich bis Mitte Dezember nicht bzw. nur sehr eingeschränkt gegeben. Nur so kann eine Bearbeitung und Prüfung von Bauanträgen überhaupt gewährleistet werden.

Die Stadtverwaltung bittet darum, dass allgemeine Anfragen zu Bauanträgen oder Bauprojekten per Mail an bauverwaltung@stadt-emmerich.de gestellt werden.

***

Grundsätzlich muss vor Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von baulichen Anlagen eine Baugenehmigung vorliegen. Um diese zu erhalten, bedarf es zuvor eines Bauantrages, welcher schriftlich unter Benutzung der amtlichen Vordrucke bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen ist. Prinzipiell ist für die Erstellung des Bauantrages einschließlich Zusammenstellung und Unterzeichnung der erforderlichen Unterlagen ein Architekt zu beauftragen.

Das Baugenehmigungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Bauantrages bei der unteren Bauaufsichtsbehörde und endet bei Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit der Erteilung einer Baugenehmigung.

Die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kennt verschiedene Arten von Genehmigungsverfahren, unter anderem

  • das vereinfachte Genehmigungsverfahren mit einem verminderten Prüfungsumfang,
  • das Genehmigungsverfahren mit vollem Prüfungsumfang oder
  • die Genehmigungsfreistellung.

Unter welches Verfahren das von Ihnen geplante Vorhaben fällt, ist unter anderem von Art und Lage des Bauvorhabens abhängig. Nach der Art des Genehmigungsverfahrens richtet sich auch der Umfang der von Ihnen beizubringenden Unterlagen.

Oftmals ist im Baugenehmigungsverfahren die jeweils zuständige Fachbehörde zu beteiligen und deren Stellungnahmen einzuholen. Welche Fachbehörden im Einzelfall zu beteiligen sind, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Die einzelnen Stellungnahmen enthalten oftmals Auflagen, die Bestandteil der Baugenehmigung werden.

Zur Ermittlung der Verfahrensart und des erforderlichen Prüfungsumfangs wenden Sie sich bitte an die genannten Sachbearbeiter. Beachten Sie, dass die Einreichung eines vollständigen Bauantrages die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen kann.

Die Baugenehmigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Nach Ablauf der Frist darf mit der Bauausführung nicht mehr begonnen werden. Ferner ist zu beachten, dass die Baugenehmigung erlischt, wenn die Bauausführung zusammenhängend länger als 1 Jahr unterbrochen wurde.

Beachten Sie bitte auch, dass für den Innenstadtbereich der Stadt Emmerich am Rhein sowie den Ortskern von Elten so genannte Gestaltungssatzungen existieren, wonach einige ansonsten genehmigungsfreie Vorhaben einer Baugenehmigung bedürfen. Dies ist unter anderem bei Werbeanlagen der Fall.

Kosten

Die Gebühren für das Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörde richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und orientieren sich grundsätzlich an der Höhe der Rohbausumme eines Bauvorhabens aber auch an der Herstellungssumme sowie dem erforderlichen Zeitaufwand der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Da die Gebühren für jeden Einzelfall gesondert festgesetzt werden, ist eine pauschale Aussage zu den entstehenden Gebühren nicht möglich. Informationen zu den Ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten erhalten Sie nach Darlegung Ihres Anliegens bei den jeweiligen Mitarbeitern der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Sprechzeiten der Baufsichtsbehörde

Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde im Rathaus sind aktuell nur noch zu folgenden Zeiten für telefonische Anfragen zu erreichen:

  • Montag, Mittwoch und Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Für ein persönliches Gespräch im Rathaus muss vorab ein Termin vereinbart werden.

Kontakt

Jürgen Beckmann
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 81
J.Beckmann@stadt-emmerich.de

Denis Hillen
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 84
Denis.Hillen@stadt-emmerich.de