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Bauakteneinsicht


Die Grundstücksakten der bestehenden genehmigten Gebäude und baulichen Anlagen werden bei der Bauaufsichtsbehörde geführt und stehen allen Personen mit einem berechtigten Interesse zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Ein berechtigtes Interesse liegt immer beim Eigentümer des Grundstückes vor. Vor Akteneinsicht hat sich der Eigentümer aus Gründen des Datenschutzes durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder sonstige geeignete Unterlagen zu legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich auszuweisen.

Dritte haben bei der Einsichtnahme neben den vorgenannten Unterlagen grundsätzlich eine schriftliche vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht vorzulegen.

Die Einsicht in die Bauakten sowie die Anfertigung von Kopien und Aktenauszügen sind kostenpflichtig.

Kontakt

Brigitte Grünwald
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 89
B.Gruenwald@stadt-emmerich.de

Nicole Jansen
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 88
Nicole.Jansen@stadt-emmerich.de