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Ausnahme Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist. Anträge für Ausnahmegenehmigungen für Fahrten am 30. Dezember 2018 müssen bis Donnerstag, den 20. Dezember 2018 um 17 Uhr im Rathaus eingehen.
In begründeten Ausnahmefällen können von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse erteilt werden. So können dringend notwendige Transporte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch an Sonn- und Feiertagen und in der Hauptreisezeit durchgeführt werden. Dafür ist ein Antrag bei der Stadt Emmerich am Rhein zu stellen. Den Vordruck dafür finden Sie am Ende der Seite unter "Formulare".