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Ausnahme Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen im Bundesgebiet fahren.
Die Stadt Emmerich am Rhein kann in bestimmten Fällen Ausnahmen genehmigen. Dafür ist ein Antrag bei der Stadt Emmerich am Rhein zu stellen. Den Vordruck dafür finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads". Bitte füllen Sie den Vordruck aus und senden Sie ihn unterschrieben per E-Mail an vao@stadt-emmerich.de.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Anlagen (siehe Download)
- Fracht- und Begleitpapiere
- Falls mehr als 100 km Beförderungsstrecke: Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
- Kraftfahrzeug- Anhängerschein, für ausländische Fahrzeuge, in deren Zulassungspapieren das zulässige Gesamtgewicht und die Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich
- Für Dauergenehmigungen ist ein Nachweis der Dringlichkeit (z.B. durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer) erforderlich
Gebühren
30,- bis 270,- Euro