Inhalt
Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Feste und Großveranstaltungen bereichern das kulturelle Leben unserer Stadt und fördern das gesellschaftliche Miteinander der Bevölkerung. Sie sind wichtiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens. Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. Schützen-, Straßen-, Sommer- und Vereinsfeste, Scheunenfeten oder Sportveranstaltungen erfordert von den Veranstaltern und den beteiligten Behörden eine vorausschauende Planung und Organisation. Um eine ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung zu gewährleisten, ist es in der Regel erforderlich, verschiedene Erlaubnisse zu beantragen.
Die Stadt Emmerich am Rhein strebt eine enge Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Behörden und dem Veranstalter an, um die Sicherheit von Veranstaltungen zu gewährleisten und die Belange der Gefahrenabwehr so früh wie möglich wahren zu können. Die Kollegen im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung stehen Ihnen als zentraler Ansprechpartner für öffentliche Veranstaltungen unterstützend zur Verfügung.
Vorraussetzungen
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung mit mehr als 200 gleichzeitig anwesenden Besuchern planen, ist das dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen. Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung mit weniger Besuchern, nehmen Sie bitte Rücksprache mit unseren Mitarbeitern.
Erforderliche Unterlagen
Nutzen Sie für die Anzeige Ihrer Veranstaltung zunächst den Vordruck am Ende der Seite unter "Downloads". Der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung stimmt nach Erhalt der Anzeige mit dem Veranstalter ab, welche zusätzlichen Unterlagen erforderlich sind, welche Genehmigungen eingeholt werden müssen und ob weitere Institutionen zu beteiligen sind.
Wenn für die Veranstaltung auch öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden, benötigt der Veranstalter außerdem eine entsprechende Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung. Einen Vordruck finden Sie am Ende der Seite unter "Formulare".
Kosten
Die Anzeige einer Veranstaltung ist gebührenfrei. Es können aber im Zusammenhang mit einer öffentlichen Veranstaltung und ggf. notwendigen Genehmigungen (z.B. Schankerlaubnis) Kosten entstehen.