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Anliegerparkausweis
Anwohner und Gewerbetreibende von ausgewählten Straßen im Stadtkern haben die Möglichkeiten einen Anliegerparkausweis im Bürgerbüro zu beantragen. Diese Dokumente berechtigen zur Nutzung von bestimmten Parkflächen im Stadtkern.
Anliegerparkausweise werden in Emmerich am Rhein lediglich für folgende Straßen und Plätze ausgestellt:
- Alter Markt
- Fischerort
- Parkplatz Geistmarkt
- Parkplatz Hinter dem Engel
- Hinter der alten Kirche
- Parkplatz Neumarkt
- Parkplatz Europa-Hauptschule
- Wollenweberstraße
- Am Brink
- Nonnenplatz
Voraussetzungen
Anlieger müssen in der Nähe der oben genannten Fläche wohnen (oder ein Gewerbe betreiben) und nicht über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen. Der Anlieger darf nicht über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen. Pro Person, die über ein Auto verfügt, wird nur ein Anliegerparkausweis ausgegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein, falls der KFZ-Schein nicht auf den Antragsteller ausgestellt ist, muss dieser eine Bescheinigung des KFZ Besitzers vorlegen, dass das KFZ überwiegend vom Antragsteller genutzt wird.
Bearbeitungszeitraum
Die Ausstellung des Parkausweises erfolgt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen.
BITTE BEACHTEN! Die Ausgabe erfolgt nur von montags bis freitags im Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein. Eine Ausgabe der Anliegerparkausweise am Samstag ist nicht möglich.
Kosten
- 110,00 € / jährlich für Privatpersonen
- 154,00 € / jährlich für Gewerbetreibende