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Kanalanschlussbeitrag


Für die erstmalige Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation werden vom Grundstückseigentümer Kanalanschlussbeiträge erhoben, wenn diese nicht bereits im Rahmen privater Erschließungsmaßnahmen über den Grundstückskaufpreis abgerechnet worden sind.

Diese Kosten setzen sich zusammen aus:

  • einem Kanalanschlussbeitrag und
  • einem Aufwandersatz.

Der Kanalanschlussbeitrag berechnet sich nach der Grundstücksfläche und der Nutzung der Grundstücke.

Detaillierte Informationen zu den derzeitigen Beitragssätzen, der Berechnungsmethodik und kompetente Ansprechpartner finden Sie im Internetangebot der Kommunalbetriebe Emmerich, die  in der Stadt Emmerich am Rhein für die Abwasserbeseitigung zuständig sind (gemeinsam mit den Technischen Werken Emmerich).

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