Inhalt

Abgeschlossenheitsbescheinigungen


Soll Ihr Gebäude, in welchem sich mehr als eine Wohnung oder Gewerbeeinheit befindet, in Wohnungs- oder Teileigentum umgewandelt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen und unabhängig von den anderen Einheiten erreichbar sind. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dem Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht vorzulegen, damit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Sondereigentum begründet werden kann.

Die Bescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, nachdem diese die Abgeschlossenheit der jeweiligen Einheiten überprüft hat und einen Abgleich mit dem Genehmigungsstand in der Genehmigungsakte vorgenommen hat. Es findet grundsätzlich keine Überprüfung der Situation in baurechtlicher Hinsicht statt.

Der Antrag ist mindestens in zweifacher Ausfertigung unter der Vorlage vollständiger Planunterlagen im Maßstab 1:100 zu stellen mit Angabe der einzelnen Raumgrößen bzw. Aufstellung einer Flächenberechnung.
Es ist empfehlenswert, sich vor Einreichung des Antrages bei der Bauverwaltung zu informieren, welchen Umfang die Planunterlagen haben und wie diese aufbereitet sein müssen. Ebenso ist eine vorherige Rücksprache beim beauftragten Notar sinnvoll, wie viele Ausfertigungen im konkreten Fall tatsächlich zur Durchführung der Umwandlung benötigt werden.

zugeordnetes Thema

  • Bauen

Kontakt

Brigitte Grünwald
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 89
B.Gruenwald@stadt-emmerich.de