Inhalt
Neue Grundsteuer ab 2025 in Emmerich
Die Stadt Emmerich am Rhein hat im Rahmen der Grundsteuerreform ab 2025 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt:
- Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen): 341%
- Grundsteuer B (bebaute Flächen): 671 %
Diese Hebesätze wurden durch den Stadtrat beschlossen. Sie gelten für alle Grundstücke im Stadtgebiet. Die Sätze wurden so berechnet, dass das Steueraufkommen für den städtischen Haushalt insgesamt nahezu gleichbleibt. Für die einzelnen Grundstücke können sich zu den Vorjahren zum Teil erhebliche Veränderungen in der Steuerlast ergeben. Denn die Reform bringt für viele Bürgerinnen und Bürger Änderungen in der Berechnung und Zahlung der Grundsteuer mit sich.
Hintergrund zur Notwendigkeit der Grundsteuerreform
Das bisherige Berechnungsverfahren basierte auf Einheitswerten aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland), was zu erheblichen Ungerechtigkeiten führte. Diese Diskrepanz war nicht mehr verfassungskonform, weshalb das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 eine Reform verlangte. Ziel der Neuregelung war eine zeitgemäße und dem tatsächlichen Wert der Grundstücke entsprechende Grundsteuerberechnung.
Die neue Berechnungsmethode in Nordrhein-Westfalen
In ganz Nordrhein-Westfalen – und damit auch in Emmerich am Rhein – wurde für die Berechnung des neuen Grundsteuermessbetrags das „Bundesmodell“ angewendet. Bei der Berechnung des Messbetrags durch das Finanzamt flossen der Bodenrichtwert, die Gebäudeart und die durchschnittliche Nettokaltmiete in die Bewertung ein, um aktuelle Marktverhältnisse und regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Grundstückseigentümer haben die Berechnung ihres neuen Grundsteuermessbetrags in den vergangenen Monaten in Form eines Bescheids vom Finanzamt erhalten. Die Stadtverwaltung hatte keinerlei Einfluss auf die Berechnung des Grundstückswertes und dem damit zusammenhängenden Messbetrag.
Beispielrechnung Grundsteuer
Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis der neuen Hebesätze und Berechnungsgrundlagen erhoben. Für Grundstücksbesitzer von Wohnimmobilien und landwirtschaftlich genutzten Flächen in Emmerich lässt sich der neue Steuersatz jetzt konkret berechnen: Dazu muss der neue Grundsteuermessbetrag mit dem passenden Hebesatz multipliziert werden.
Beispielrechnung:
Ein Eigentümer hat für sein Grundstückals neuen Grundsteuermessbetrag 89,07 Euro vom Finanzamt mitgeteilt bekommen. Da das Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut ist, muss der Hebesatz für die Grundsteuer B (671% bzw. Faktor 6,71) zu Grunde gelegt werden.
Berechnung:
89,07€ x 6,71 = 597,66€
Der Eigentümer zahlt ab 2025 insgesamt 597,66 Euro an Grundsteuer pro Jahr für das entsprechende Grundstück.
Hotline des Finanzamtes
Die Stadtverwaltung hat keinerlei Einfluss auf die Berechnung des neuen Grundsteuermessbetrags. Wer dazu Fragen hat oder mit der Bewertung seines Grundstückes nicht einverstanden ist, sollte sich direkt an das Finanzamt Kleve wenden. Dieses hat unter der Rufnummer 02821/803-1959 extra eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr besetzt. Weitere Informationen und Hintergründe zur Grundsteuerreform gibt es auch unter www.grundsteuer.nrw.de.