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Geflügelpest: Kreis ordnet Sperrzone an


Karte vom Sperrgebiet Geflügelpestverdachtsfall

### UPDATE - 19.11., 16:24 Uhr: In einer früheren Version der Bekanntmachung des Kreises Kleves wurde gemeldet, dass für die Betriebe in der Sperrzone eine Stallpflicht angeordnet ist. Der Kreis hat die entsprechende Bekanntmachung zwischenzeitlich korrigiert. Eine Stallpflicht ist derzeit noch nicht angeordnet. Der Artikel wurde aktualisiert. ###

Wie der Kreis Kleve mitteilt, gibt es im Stadtgebiet Kleve den ersten Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. In einer Haltung in Kleve wurde der Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest nach einer Probenentnahme durch den betreuenden Veterinär amtlich bestätigt. Der gesamte Bestand – knapp 16 000 Tiere – muss geräumt werden, um eine Übertragung auf andere Tiere zu verhindern.

Der Kreis Kleve hat zur Seuchenabwehr im Umkreis von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Sperrzone errichtet. Dies Sperrzone umfasst auch fast das gesamte Stadtgebiet Emmerich am Rhein. Aktuell gelten innerhalb dieser Zone Maßnahmen, die unter anderem den Kontakt zu anderen (Wild-)Tieren sowie die Einfuhr von Waren regeln. Konkret bedeutet das:

  1. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
  2. Andere gehaltene Tiere als Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
  3. Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe von Geflügel oder gehaltenen Vögeln oder von Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, die mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind, dürfen aus dem Betrieb nicht verbracht werden.
  4. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen ohne meine Genehmigung nicht getötet werden. Zur Genehmigung ist mir rechtzeitig ein formloser Antrag zuzuleiten.
  5. Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Materialien, Stoffen, Personen und Transportmitteln in die Betriebe sind untersagt.
  6. Alle tierischen Nebenprodukte von toten Tieren, die in einem Betrieb, bei dem ein Verdacht auf eine Seuche der Kategorie A besteht, verendet sind oder getötet wurden, sind im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zu verarbeiten oder zu beseitigen.

Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die labortechnische Bestätigung durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut steht aktuell noch aus.

Die zugehörige Bekanntmachung hat der Kreis Kleve online veröffentlicht. Hier finden Sie auch eine digitale Karte der Sperrzone.