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Bebauungsplanverfahren Nr. EL 16/1 -Klosterstraße- 1. Änderung
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans EL 16/1 -Klosterstraße- liegt mit seiner Begründung und den bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
3. Juni 2024 bis einschließlich 3. Juli 2024
im 2. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein im Flurbereich des Fachbereiches 5 -Stadtentwicklung- während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
- Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.15 Uhr.
- Montag bis Mittwoch: 14.00 bis 15.30 Uhr.
- Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr.
Die Auslegungsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf dem Beteiligungsportal der Stadt Emmerich am Rhein Emmerich unter https://beteiligung.nrw.de/portal/emmerich/beteiligung/themen/1007487 eingesehen werden.