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Bebauungsplan EL 17/1 -Klosterstraße-


Der Entwurf des Bebauungsplans EL 17/1 -Klosterstraße- liegt mit seiner Begründung und den bislang vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

24. Juni 2024 bis einschließlich 24. Juli 2024

im 2. Obergeschoss des Rathauses der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein im Flurbereich des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

  • Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.15 Uhr.
  • Montag bis Mittwoch: 14.00 bis 15.30 Uhr.
  • Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr.

Die Auslegungsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf dem Beteiligungsportal der Stadt Emmerich am Rhein eingesehen werden.

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