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102. Änderung des Flächennutzungsplans


Der Vorentwurf der 102. Änderung des Flächennutzungsplans liegt mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

3. Juni 2024 bis einschließlich 3. Juli 2024 in der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein, in einem Schaukasten auf dem Flur, 2. Etage, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, während der Dienststunden

  • Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Montag bis Mittwoch: 14:00 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zudem finden Sie die Unterlagen zu dem Verfahren auch im Beteiligungsportal der Stadt Emmerich am Rhein unter https://beteiligung.nrw.de/portal/emmerich/beteiligung/themen/1007488 einsehbar. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner.

Kontakt

Ann-Cathrin Lasee
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-15 11
Ann-Cathrin.Lasee@stadt-emmerich.de