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01-06-14 Wahlausschuss
Wahlausschuss (WA)
Der Wahlausschuss entscheidet gem. §§ 4, 18, 34 KWahlG über
- die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
- die Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft
- die Zulassung von Wahlvorschlägen
- die Festlegung der Wahlergebnisse