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01-06-08 Kulturausschuss
Kulturausschuss (KA)
Der Kulturausschuss nimmt gemäß § 5 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kultur, Künste, Kontakte die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.
Der Kulturausschuss berät den Rat
- in allen kulturellen Angelegenheiten, die eine Entscheidung des Rates erfordern
Er entscheidet
- in allen Angelegenheiten, die ihm durch Gemeindeordnung Eigenbetriebsverordnung und Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kultur, Künste, Kontakte übertragen sind
- über Angelegenheiten des Denkmalschutzes, soweit sie nicht dem Ausschuss für Stadtentwicklung übertragen sind