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01-06-03 Wahlprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss (WPA)
Der Wahlprüfungsausschuss berät gemäß § 40 KWahlG den Rat
- bei der Beschlussfassung über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl
Der Wahlprüfungsausschuss berät gemäß § 40 KWahlG den Rat