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01-06-01 Haupt- und Finanzausschuss
Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
Der Bürgermeister ist kraft Amtes der Vorsitzende dieses Gremiums.
Der Haupt- und Finanzausschuss berät den Rat
- in allen Angelegenheiten, die zur Entscheidung dem Rat vorbehalten sind
Er entscheidet über
- Ernennung, Beförderung und Entlassung der Beamten ab Besoldungsgruppe A 13.
- Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten ab Vergütungsgruppe BAT II Ausgenommen ist die Einstellung von Prüfern für das Rechnungsprüfungsamt.
- Beschlussfassung über die Teilnahme von Rats- und Ausschussmitgliedern an Tagungen und anderen Veranstaltungen.
- die Vergabe von Wohnbaugrundstücken.
- Anmietung und Anpachtung von Objekten.
- landwirtschaftliche Pachtverträge, wenn die Jahrespacht 2.500 Euro überschreiten oder die landwirtschaftliche Nutzfläche größer als 20.000 Quadratmeter ist
- Vergabe von Erbbaurechten an nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.
- Vermietung, Verpachtung gewerblich genutzter Objekte