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Soforthilfe Coronavirus
Durch die weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus sind zahlreiche Unternehmen und Selbstständige stark getroffen und in ihrer Existenz gefährdet. Die Bundesregierung und das Land NRW haben in den vergangenen Monaten umfangreiche Soforthilfepakete verabschiedet. Dazu zählen Soforthilfe, aber auch erleichterte Kurzarbeiterregelungen, Steuerstundungen oder Kreditprogramme.
Soforthilfeprogramme von Bund. Land und Kreis
Die Bundesregierung verlängert die Corona-Überbrückungshilfe bis zum Jahresende 2020. Parallel dazu hat auch die Landesregierung den Bezugszeitraum für die NRW Überbrückungshilfe Plus angepasst. Es gelten ab der Förderphase September - Dezember einige Vereinfachungen und eine niedrigere Eintrittsschwelle. Diese hat die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft ein Infoblatt zusammengestellt, das Sie am Ende der Seite unter "Downloads" finden. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Kleinstunternehmen und Soloselbstständige und Angehörige von Freien Berufen. Das Online-Portal zur Beantragung der Soforthilfen ist voraussichtlich ab Mitte Oktober unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de freigeschaltet.
Ergänzend dazu hat der Kreis Kleve ebenfalls ein Förderprogramm für betroffenen Kleinunternehmen und Angehörigen Freier Berufe aufgelegt. Für diese Förderung können sich z.B. Unternehmen/Selbstständige bewerben, für die die Landes-/Bundesförderung nicht auskömmlich ist. Die genauen Förderrichtlinien und das Antragsformular gibt es unter https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/corona-soforthilfe.
Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft hat zu diesen und anderen Unterstützungsmöglichkeiten ein Informationsblatt zusammengestellt, das am Ende der Seite unter "Downloads" heruntergeladen werden kann.
Förderung von Beratungsmöglichkeiten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Betriebe werden derzeit zunehmend mit Auftragsstornierungen und –rückgängen konfrontiert. Diese Unternehmen benötigen oft eine schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater. Die Höhe der Förderung kann bis zu 4000 Euro betragen. Ein Merkblatt dazu finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads". Außerdem gibt es im Internetangebot des des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (ww.bafa.de) weitere Informationen dazu.
Das Land NRW hat die Errichtung eines Sondervermögens mit einem Gesamtvolumen von 25 Milliarden Euro angekündigt, das so schnell wie möglich durch den Landtag auf den Weg gebracht werden soll. Darin enthalten sind unter anderem Landesbürgschaften, die schnell und unbürokratische gewährt werden sollen. Zum NRW-Rettungsschirm finden Sie einen Überblick am Ende der Seite unter "Downloads".
Links und Kontaktmöglichkeiten
Das Team der Wirtschaftsfördunungs- und Stadtmarketinggesellschaft hat in einem Informationsblatt Kontaktadresse, Telefonnummern und Links zu wichtigen Fragen (Kurzarbeitergeld, Entschädigungen, Hilfe bei Liquiditätsengpässen) zusammengetragen. Die Übersicht gibt es am Ende der Seite unter "Downloads".
Ihre Existenz ist vom Coronavirus betroffen? Sie haben Fragen zu den einzelnen Unterstützungsmöglichkeiten?
Dann wenden Sie sich am besten direkt an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft Emmerich am Rhein:
Ihr Kontakt zur Wirtschaftsförderung |
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