Inhalt
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Lage
Aktuelle Infektionszahlen in Emmerich am Rhein
Entwicklung der Wocheninzidenz im Kreis Kleve
Kostenlose Tests nicht mehr für alle
Geltende Quarantäne- und Isolierungsregeln in NRW
Infektionszahlen
(Stand: 25.01.2023)
In der vergangenen Woche sind in Emmerich am Rhein statistisch 35 Neuinfektionen erfasst worden. Damit sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Stadtgebiet Emmerich am Rhein insgesamt 9.206 Infektionsfälle nachgewiesen worden. 52 Personen (Veränderung zur Vorwoche: 0) aus Emmerich am Rhein sind an den Folgen der Infizierung verstorben.
Das Kreisgesundheitsamt meldet insgesamt 121.551 bestätigte Corona-Infektionen (+328), die sich auf alle Kreis-Kommunen verteilen. Davon gelten aktuell 119.700 Personen gelten als genesen und 470 Personen sind verstorben (+3 | Die 468. verstorbene Person ist Mitte 80 und kommt aus Kleve. Darüber hinaus gab es zwei Nachmeldungen aus Oktober 2022. Die 469. verstorbene Person ist Ende 70 und kommt aus Geldern. Die 470. verstorbene Person ist Anfang 60 und kommt aus Goch).Aktuell befinden sich 33 Personen (+6) im Krankenhaus.
Sämtliche Pressemitteilungen des Kreises Kleve und weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auch auf der Internetseite des Kreisgesundheitsamtes.
Geltende Quarantäne- und Isolierungsregeln
Wie man sich bei Infektion oder einem Kontakt mit einer infizierten Person verhalten soll, regeln die Quarantäne- und Isolierungsregeln aus der aktuellen Coronaschutz-Verordnung. Dabie gilt:
- Neu seit 30.11.: Bei einem positiven Corona-Testergebnis besteht weiterhin die Pflicht, sich in Isolation zu begeben. Diese endet ab sofort automatisch nach fünf Tagen. Dabei gilt der erste volle Isolationstag – also der erste Tag nach dem offiziellen Coronatest – als Beginn der fünftägigen Isolation. Ein negativer Testnachweis zur Beendigung der Isolierung ist nicht mehr notwendig. Diese neue Regelung gilt auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.
- Zu diesen Regelungen gelten jedoch Ausnahmen: In bestimmten Einrichtungen – u.a. Einrichtungen des Gesundheitswesens – sieht das Land NRW vor, dass die Beschäftigten nach einer Corona-Infektion vor Wiederaufnahme der Tätigkeit zunächst doch noch einen negativen Coronaschnelltest oder ein PCR-Ergebnis vorlegen, welches negativ ist oder einen CT-Wert von über 30 aufweist. Weitere Infos dazu unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „positiv getestet“).
- Außerdem besteht die Verpflichtung für Infizierte, die Kontaktpersonen der letzten zwei Tage zu informieren (sofern bekannt).
- Enge Kontaktpersonen (inkl. Haushaltskontakten), die von einer positiv getesteten Person über deren Testergebnis informiert wurden, stehen nicht unter Quarantäne und werden nicht vom Gesundheitsamt kontaktiert. Es wird diesen Personen aber dringend empfohlen für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden und weitere Kontakt zu reduzieren. Außerdem sollte regelmäßig ein Selbstmonitoring durchgeführt werden (tägliche Nutzung von Selbsttests oder Bürgertests) und bei Kontakten zu anderen Personen mindestens eine medizinische Maske (besser FFP2-Maske) getragen werden.
- So stellt der Kreis Kleve für positiv Getestete und Haushaltskontakte keine Bescheinigung mehr über die Dauer der Quarantäne aus. Zum Nachweis der Quarantäne reicht das positive PCR- oder Schnelltestergebnis gegenüber dem Arbeitgeber aus.
Weitere Inhalte
Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
Alle Informationen zum Verhalten bei einer Corona-Infektion und zu den aktuell geltenden Quarantäne-Bestimmungen finden Sie auf dem Internetangebot des Gesundheitsamtes des Kreises Kleve.
Um die Verbreitung des Coronavirus wirkungsvoll zu verlangsamen, ist ein entsprechendes Verhalten aller Emmericherinnen und Emmericher notwendig. Deshalb halten Sie sich weiterhin an folgende Maßnahmen und beachten die Hygienetipps:
- Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände!
- Fassen Sie mit ungewaschenen Händen nicht an Mund, Augen oder Nase.
- Halten Sie mindestens 1,5 - 2 Meter Abstand zu anderen Menschen!
- Tragen Sie Maske in den vorgeschriebenen Bereichen.
- Achten Sie darauf beim Husten und Niesen ein Taschentuch zu nutzen oder die Armbeuge vor Mund und Nase zu halten.
- Achten Sie auf ein sauberes Zuhause und lüften Sie regelmäßig!
Corona-Warn-App installieren
Die Bundesregierung hat die "Corona-Warn-App" veröffentlicht. Die App soll die Nachverfolgung von Kontaktketten erleichtern und so ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Coronavirus sein. Die Nutzung ist freiwillig. Sie kann ab sofort hier im Play Store von Google oder im App Store von Apple heruntergeladen und installiert werden.
Nähere Informationen zu den Vorschriften sind in der "Coronaschutzverordnung" des Landes NRW festgelegt, die am Ende der Seite unter "Downloads" heruntergeladen werden kann. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen rechnen!
Wichtige Links und Rufnummern
Links
www.rki.de (Internauftritt des Robert Koch Instituts)
www.zusammengegencorona.de (Informationsangebot des Bundesgesundheitsministeriums)
www.land.nrw/corona (Informationen der Landesregierung)
www.mags.nrw/coronavirus (Informationen des Gesundheitsministerium NRW)
www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/corona-virus/ (Informationen des Kreisgesundheitsamtes)
https://www.infektionsschutz.de/ (Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Corona-Hotlines
Hotline des Kreisgesundheitsamtes Kleve: 02821 / 85 7800
(Mo-Do: 8:00 - 16:00 Uhr / Fr: 8:00 - 13:00 Uhr)
Service-Telefon des Landes NRW: 0211 / 9119 1001
(Mo-Fr: 8:00 - 18:00 Uhr)
Beratungstelefone bei Konflikten zu Hause
Fachbereich Jugend, Schule, Sport (Jugendamt): 02822 / 75 1400
Beratungsstelle der Caritas: 02821 / 720 9300
Frauenberatungsstelle Impuls: 02823 / 419171
Beratungstelefon des AWO-Kreisverbandes Kleve: 02821 / 8993955
„Nummer gegen Kummer“: 116 111
Elterntelefon: 0800 / 1110550
Pflegetelefon: 030 / 2017 9131
Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 0800 / 4040 020
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 08000 / 116 016
Hilfentelefon für Alleinerziehende: 0201 / 82774799