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Bestattungskosten


Die angemessenen Kosten einer Bestattung können aus Sozialhilfemitteln übernommen werden, wenn diese aus dem Nachlass oder aus Versicherungsleistungen nicht bezahlt werden können. Es werden die erforderlichen Kosten für ein einfaches, aber der Würde des Verstorbenen entsprechendes Begräbnis übernommen.

Die Angehörigen und/oder Erben können nachweisen, dass Ihnen die Übernahme der Bestattungskosten nicht zugemutet werden kann. Um dies überprüfen zu lassen, können sich diese Personen an den Fachbereich Soziales wenden.

Kontakt

Christiane Wöltgen
Rathaus Fährstraße
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-17 03
Christiane.Woeltgen@stadt-emmerich.de

Peter Jansen
Rathaus Fährstraße
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-17 79
Peter.Jansen@stadt-emmerich.de