Inhalt

Ausbildungszuschuss


Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt die Einstellung eines Auszubildenden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Manchmal benötigen Auszubildende eine besondere Begleitung und Unterstützung durch den Ausbildungsbetrieb. Der Zuschuss soll Arbeitgebern helfen, den dafür erforderlichen Aufwand auszugleichen.

Wenn sie bereit sind, einer oder einem jungen Arbeitsuchenden eine Ausbildungsstelle anzubieten, die/ der sozial benachteiligt, aber motiviert und ausbildungsfähig ist, können sie einen Zuschuss für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses erhalten. Der Ausbildungszuschuss kann bei einer Ausbildung in Vollzeit im Einzelfall bis zu 300,00 Euro monatlich betragen. Bei einer Ausbildung in Teilzeit verringert sich der Förderbetrag anteilig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" zur Förderung eines Ausbildungszuschusses hinterlegt.

Kontakt

Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de

Öffnungszeiten

aktuelle Öffnungszeiten

Rechtliche Grundlagen

§ 16f SGB II

zugeordnetes Thema

  • Finanzielle Existenzsicherung / Unterstützung bei finanziellen Problemen

Formulare