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Wir suchen Schöffen und Jugendschöffen
Die Amtszeit der derzeit tätigen Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei den Amts- und Landgerichten endet in diesem Jahr am 31.12.2023. Daher werden jetzt bundesweit neue Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Ausbildung, die während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfange und gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter bekleiden.
Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Für die Neuwahl von ehrenamtlich tätigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie Schöffinnen und Schöffen nimmt die Stadt Emmerich am Rhein ab sofort bis zum 02.05.2023 Bewerbungen entgegen. Das jeweilige Bewerbungsformular kann am Ende der Seite unter „Downloads“ heruntergeladen werden.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- einen Wohnsitz in Emmerich am Rhein haben,
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
- sich in keinem Insolvenzverfahren befinden,
- außerdem dürfen keine Vorstrafen von mehr als 6 Monaten vorliegen sowie kein aktuell laufendes Strafverfahren anhängig sein.
Interessierte Personen für das Amt des/der Jugendschöff/ Jugendschöffin richten ihre Bewerbung bitte an das Jugendamt und Bewerber für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (Erwachsenenschöffen) an den Fachbereich 6 - Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein.
Die geeigneten Bewerber werden in Vorschlagslisten aufgenommen und dem Rat (für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen) bzw. dem Jugendhilfeausschuss (für das Jugendschöffenamt) zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Herbst 2023 tritt beim Amtsgericht Emmerich am Rhein der Schöffenwahlausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Emmerich am Rhein aus den Vorschlagslisten wählt.
An die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Jugendgerichte werden besondere Anforderungen gestellt. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendhilfe erfahren sein.
Die Vorschlagslisten sollen die doppelte Anzahl der benötigten Personen umfassen und ebenso viele Männer wie Frauen enthalten.
Neu bewerben müssen sich auch alle, die in der laufenden Amtsperiode das Schöffenamt ausüben und dies auch künftig wieder tun möchten, denn die Amtszeit verlängert sich nicht automatisch.
Zu Informationszwecken werden die Internetseiten des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. (http://www.schoeffen.de/www.schoeffen.de) und die Seite des BMJ (www.schoeffenwahl2023.de) empfohlen.