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Abschnitt Elten-Landesgrenze (PFA 3.5)


Der Planfeststellungsabschnitt 3.5 umfasst den Streckenverlauf von der Ortsausfahrt Hüthum entlang der B8, über den Ortsteil Elten bis zur Landesgrenze mit den Niederlanden.

Die bedeutsamste Maßnahme in dem Abschnitt ist die Beseitigung des Bahnübergangs "Emmericher Straße (B8)". Nach den derzeitigen Planungen der Deutschen Bahn AG und dem Landesbetrieb Straßen.NRW durch den Bau einer rund 1200 Meter langen neuen Straße zwischen der B8 aus Emmerich-Hüthum kommend und dem Ortseingang Elten östlich der Bahnstrecke ersetzt werden. Auf Grund des Umfangs dieser Maßnahme läuft neben dem „regulären“ eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren des Vorhabenträgers Deutsche Bahn AG für diesen Abschnitt ein zweites straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren des Landesbetriebs Straßen.NRW zum Neubau der B8.

Gleisbettvariante

Alternativ zu den Planungen der Deutschen Bahn AG und Straßen.NRW haben die Bürgerinitiative "Rettet den Eltenberg" und der Naturschutzbund Deutschand für die Beseitigung des Bahnübergangs "Emmericher Straße (B8)" die sogenannte "Gleisbettvariante" entwickelt. In den Planungen sollen Bahn- und Straßentrasse so verschwenkt werden, dass der Eltenberg unangetastet bleibe. Im April 2014 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zu dieser Variante in Auftrag zu geben. Darin kamen die beauftragten Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass die Gleisbettvariante nach Abwägung der Auswirkungen auf den Verkehr, Natur- und Umwelt, Lärm und Kosten als die ungünstigere Variante einzustufen ist. Eine Präsentation zu dem Gutachten finden am Ende der Seite unter "Downloads".

Eine Machbarkeitsstudie, die 2016 im Auftrag der Bürgerinitative und des Naturschutzbundes erstellt wurde, kam hingegen zu dem Ergebnis, dass die Gleisbettvariante unter verschiedenen Aspekten keinesfalls als ungünstiger einzustufen sei. Diese Studie finden Sie ebenfalls am Ende der Seite unter "Downloads".

Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren

Beseitigung Bahnübergänge

Gemäß Bahnübergangsbeseitungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein müssen auf dem Abschnitt folgende Bahnübergänge beseitigt oder neu gebaut werden:

Lärmschutzmaßnahmen

Im Planfeststellungsabschnitt 3.5 sind insgesamt rund 3,5 Kilometer Schallschutzwände vorgesehen. Südwestlich der Gleise beginnen die Wände am Abschnittsanfang und reichen bis zur Bebauungsgrenze von Hüthum. Nordöstlich der Gleise reichen die Schallschutzwände von der neuen Unterführung „Eltener Straße“ bis zum heutigen Bahnübergang „Haagsche Straße“. Dazu kommen am Abschnittsende auf deutscher Seite rund 200 Meter einer Schallschutzwand aus den Niederlanden. Die Höhe der Schallschutzwände variiert zwischen zwei und vier Metern.

Umfang und Ausgestaltung der derzeit geplanten Lärmschutzmaßnahmen hält die Stadt Emmerich am Rhein für unzureichend. Deshalb finden sich dazu auch Anmerkungen in der Stellungnahme des Rats der Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Die Stellungnahme zum eisenbahnrechtlichen Verfahren finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".

 
Stand des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Vorhabenträger: Deutsche Bahn)
Mai/Juni 2022
Die DB Netze AG hat die Ausbaupläne für den PFA 3.5 in einigen Bereichen geändert (u.a. Viadukt, Haltepunkt, Notfallmanagement). Diese Änderungen wurden in Form eines Deckblattverfahrens erneut öffentlich ausgelegt. Über die Änderungen informiert die DB in Form einer digitalen Bürgerinformationsveranstaltung am 19. Mai 2022.
20./21. November 2018
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat alle "Einwender" für den Erörterungstermin zum eisenbahnhrechtlichen PFA 3.5. ins Schützenhaus Kapaunenberg eingeladen.
3. Dezember 2014
Stadtrat beschließt die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum eisenbahnrechtlichen PFA 3.5 und bringt diese fristgerecht in das Verfahren ein. Auf Grundlage des in Auftrag gegebenen Gutachtens findet die "Gleisbettvariante" keinen Eingang in die Stellungnahme.
Oktober/November 2014
Öffentliche Auslage der Planungen der Deutschen Bahn AG für den Abschnitt. Die Einwendungsfrist endete am 10. Dezember 2014. Vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf gesammelt und der Deutschen Bahn AG (als Vorhabenträgerin) zur Erwiderung vorgelegt.
1. Oktober 2014
Öffentliche Informationsveranstaltung der Stadt Emmerich am Rhein zum Verfahrensablauf für alle Bürger

 

Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren

Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs "Emmericher Straße (B8)" eine Neuanlage der Straße nördlich der Bahnstrecke. Die heutige B8 soll erhalten bleiben, wird an die neue Straße angeschlossen und zur Gemeindestraße abgestuft. Entlang der neuen B8 verläuft rechtsseitig ein Rad-/Gehweg. Am Kreuzungspunkt B8n/B8alt wird die neue Strecke mit einem Brückenbauwerk über die heutige B8 geführt.

Gegen diese Planungen wenden sich die Bürgerinitiative "Rettet den Eltenberg" und der Naturschutzbund Deutschland. Sie haben mit der sogenannten Gleisbettvariante (siehe oben) eine Alternative zu den Plänen des Landesbetriebs vorgestellt, die auch Eingang in die Stellungnahme der Stadt gefunden hat. Die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".

 
Stand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Vorhabenträger: Straßen.NRW)
März 2022
Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Eröterungstermin zum Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf durch eine Online-Konsultation ersetzt. Jeder Einwender konnte die entsprechenden Unterlagen ab dem 1. März 2022 online in einem passwortgeschützten Raum einsehen. Bis zum 31. März 2022 konnten sich die Einwender schriftlich oder elektronisch äußern.
26. Juni 2018
Der Stadtrat beschließt die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren und bringt diese fristgerecht in das Verfahren ein. In der Stellungnahme wird unter anderem - entgegen den Planungen des Vorhabenträgers - die Umsetzung der "Gleisbettvariante" gefordert.
Frühjahr 2018
Öffentliche Auslage
der Planungen des Landesbetriebs Straßen.NRW für den Neubau der B8 zur Beseitigung des Bahnübergangs "Emmericher Straße (B8)" startet Ende April 2018. Am 8. Mai 2018 hat Straßen.NRW alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um über die Pläne zu informieren. Die Einwendungsfrist endete am 29. Juni 2018. Insgesamt gingen bei der Stadtverwaltung 514 Einwendungen ein, die an die Bezirksregierung weitergeleitet wurden. Dort werden alle vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen gesammelt und der Deutschen Bahn AG (als Vorhabenträgerin) zur Erwiderung vorgelegt.
26. April 2018
Öffentliche Informationsveranstaltung der Stadt Emmerich am Rhein zum Verfahrensablauf für alle Bürger
28. Juni 2016
Veranstaltung von Straßen.NRW für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Kolpinghaus Elten im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein Vermerk zu den Ergebnissen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".

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