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Jugendschutz (erzieherisch)


Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen, die ihre Entwicklung behindern oder gefährden, ist im öffentlichen und privaten Bereich auf vielerlei Weise zu gewährleisten. Hierzu gehören Information und Aufklärung, pädagogische Maßnahmen sowie jugendgeeignete Freizeitangebote.

Durch Gesetze und Verordnungen soll die Zugangsschwelle zu Gefährdungsquellen, wie etwa Alkohol oder gewaltdarstellende Medien, für Kinder und Jugendliche erhöht werden. Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus sind Ansprechpartner für Multiplikatoren, Eltern, Kinder und Jugendliche.

Die in den Jugendschutzgesetzen enthaltenen Ge- und Verbote richten sich nicht unmittelbar an junge Menschen. Adressaten sind vielmehr Gewerbetreibende und Veranstalter. Den Eltern und Erziehern bieten die Gesetze eine wichtige Orientierungshilfe für den Umgang mit Gefährdungen, mit denen ihre Kinder in der Öffentlichkeit konfrontiert werden. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind in erster Linie die örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden.

Preis / Kosten

  • Es entstehen keine Kosten.

Kontakt

Andrea Schwiete
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-14 36
Andrea.Schwiete@stadt-emmerich.de

Nicola Kühnen
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-14 25
Nicola.Kuehnen@stadt-emmerich.de