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Beratung zu Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung


Das Jugendamt berät in Fragen der Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsfestsetzung. Unterstützung wird insbesondere bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruches gewährt.

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil.
Im Unterhaltsrecht sind neben den rechtlich festgelegten bestimmten Unterhaltsbeiträgen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten.
Die Unterhaltshöhe wird anhand des Einkommens und des Vermögens des jeweiligen Unterhaltspflichtigen berechnet.

Die Unterhaltsverpflichtung kann ebenfalls im Jugendamt kostenlos beurkundet werden.
Falls eine gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes erforderlich sein sollte, ist sie im Rahmen einer Beistandschaft möglich.

Der Antrag auf Beratung und Unterstützung wird im Jugendamt aufgenommen. In einem ersten persönlichen Gespräch können Umstände geklärt werden, welche für die weitere Bearbeitung von Bedeutung sein können.

 

Beratung und Unterstützung können erhalten:

  • alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Kinder
  • Elternteile von außerhalb der Ehe geborenen Kindern hinsichtlich ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegen den anderen Elternteil des Kindes
  • junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Unterhaltspflichtigen, deren Kinder nicht durch das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft vertreten werden, haben nur einen Anspruch auf allgemeine Rechtshinweise zur Unterhaltspflicht. Für diesen Personenkreis ist die Beratung den Rechtsanwälten und freien Trägern vorbehalten.

Eine persönliche Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten des Jugendamtes ist erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • Ggf. vorhandener Unterhaltstitel
  • Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung

 

Das Beratungs- und Unterstützungsangebot im Rathaus ist kostenfrei. Es empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.