Der Vorentwurf des oben genannten Bauleitplanes liegt mit den Erläuterungen zum Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
29. März 2018 bis 04. Mai 2018 einschließlich
in der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein, in einem Schaukasten auf dem Flur, 2. Etage, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, während der Dienststunden
- Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:15 Uhr
- Montag bis Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zudem finden Sie nachfolgend die Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren als Download.
Die hier gezeigten Pläne dienen lediglich Ihrer Information. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner.